Aus dem Bundestag: 23.09.2011
Berlin, Freitag, den 23. September 2011: Stenografischer Bericht der 128. Sitzung des Bundestages zum Tagesordnungspunkt 30: Instrumententreform. Bericht ►
Reform der Arbeitmarktinstrumente beschlossen. Die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen müssen sich auf
neue Vorgaben einstellen.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Freitag, 23. September 2011, einer
umfassenden Reform der Förderinstrumente für Arbeitslose zugestimmt. Mit dem Gesetz zur
Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
17/6277 ►
und 17/6853 ► will die Bundesregierung nicht nur
die Integration in Erwerbsarbeit beschleunigen, sondern auch den Bereich der öffentlich geförderten
Beschäftigung neu ordnen. Dezentrale Entscheidungskompetenzen in den Agenturen für Arbeit (BA) und den
Jobcentern sollen gestärkt, ineffektive Fördermaßnahmen abgeschafft und andere so verändert werden,
dass eine schnellere und flexiblere Vermittlung von Arbeitslosen möglich wird. Die während der
Wirtschaftskrise eingeführten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden wieder abgeschafft. Der
Bundestag schloss sich mit einem Beschluss einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
17/7065 ► an.
Ministerin: "Richtiges Gesetz zur richtigen Zeit"
Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) betonte, man müsse die derzeit gute Lage
am Arbeitsmarkt ausnutzen, deshalb sei dieses Gesetz das "richtige Gesetz zur richtigen Zeit". Dessen
vorrangiges Ziel sei es vor allem, die Zahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu reduzieren.
"Wir müssen umstellen von den Szenarien der Massenarbeitslosigkeit hin zur gezielten und passgenauen
Qualifizierung", sagte von der Leyen. Es gehe nicht mehr darum, dass alle Instrumente für alle passen
müssen. Sie bezog sich dabei unter anderem auf die Neuausrichtung des öffentlich geförderten
Beschäftigungssektors. "Hier müssen wir weg von der Dauerförderung künstlicher Beschäftigung."
Zu oft seien die Falschen dort gelandet und hätten deshalb auch Chancen verpasst, so die Begründung
der Ministerin.
Nur noch zwei Instrumente:
Im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung soll es künftig nur noch zwei Instrumente geben:
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) und Arbeitsverhältnisse durch
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) werden abgeschafft. Nach wie vor
sollen Arbeiten gefördert werden, die zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen.
Neu ist, dass sie auch wettbewerbsneutral sein müssen. Und neu ist auch, dass die Förderdauer von
Ein-Euro-Jobs auf maximal zwei Jahre innerhalb von fünf Jahren beschränkt wird. Bisher gab es keine
Zeitbegrenzung. Diese Neuregelung gilt auch für die bezuschussten Arbeitsverhältnisse.
Anträge der SPD 17/6454 ► ,
wie auch 17/7065 ► ,
von Bündnis 90/Die Grünen 17/6319 ►
wie auch 17/7065 ►
und der Fraktion Die Linke 17/5526 ► ,
wie auch 17/7065 ►
Zum selben Thema lehnte der Bundestag mit Koalitionsmehrheit ab. (che) Der komplette Artikel des Bundestages vom 23.09.2011 ►